• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Abschaffung der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge?

03.11.2016

Meldung, Steuerrecht

Abschaffung der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge?

Beitrag mit Bild

Auch die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollten angepasst werden, heißt es in dem Antrag, um eine gleichmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Einkünften bei Kapitalanlagen sicherzustellen.

Brandenburg möchte die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abschaffen und startet dazu eine Initiative, die morgen im Bundesrat vorgestellt wird. In dem Entschließungsantrag fordert das Land, Kapitalerträge wieder nach dem persönlichen Einkommensteuersatz abzurechnen.

Nach der Abgeltungsteuer werden Zinseinkünfte pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dies führe zu einer Privilegierung von Kapitaleinkünften gegenüber anderen Einkommensarten, deren Besteuerung progressiv ansteige und die mit bis zu 45 Prozent versteuert werden könnten, heißt es in der Entschließung. Diese Gerechtigkeitslücke solle mit Abschaffung der Abgeltungsteuer geschlossen werden.

Gegen Privilegierung von Besserverdienenden

Davon abgesehen gebe es auch keinen Grund, an der Steuer festzuhalten. Denn entgegen der ursprünglichen Annahme habe der geringe Steuersatz von 25 Prozent die Bezieher von Kapitaleinkünften nicht davon abgehalten, ihr Geld mit fragwürdigen Steuerverkürzungsmodellen ins Ausland zu schaffen. Zumal man mit dem Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen eine Grundlage für eine effektive Besteuerung von im Ausland angelegtem Kapital geschaffen habe.

Weitere Neuregelungen erforderlich

Darüber hinaus weist Brandenburg darauf hin, dass die Wiedereinführung der individuellen Besteuerung von Kapitaleinkünften eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren ausgeschütteten Gewinnen erforderlich mache. Außerdem sei zu prüfen, ob Veräußerungsgewinne im Bereich von Finanzanlagen weiterhin ohne Spekulationsfrist steuerpflichtig bleiben sollten und der Abzug tatsächlicher Werbekosten zugelassen werden könne.

Vorstellung und Ausschusszuweisung

Brandenburg stellt die Entschließung morgen, am 4. November im Plenum vor. Anschließend befassen sich die Fachausschüsse mit dem Vorschlag.

(Bundesrat vom 28.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)