• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weitere Steuererleichterungen bei Elektromobilität

24.10.2016

Meldung, Steuerrecht

Weitere Steuererleichterungen bei Elektromobilität

Beitrag mit Bild

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Unter anderem ist das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als sog. geldwerter Vorteil versteuert werden musste, künftig steuerfrei.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Unter anderem ist das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als sog. geldwerter Vorteil versteuert werden musste, künftig steuerfrei.

Käufer von Elektro-Autos erhalten durch das neue Gesetz weitere Steuererleichterungen. Die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos wird auf zehn Jahre verlängert. Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber einige wichtige Maßnahmen geschaffen, die eine Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Nutzung und das Aufladen eines Elektrofahrzeugs (Privat- oder Firmenwagen) für Arbeitgeber erleichtern.

Arbeitgeber werden am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt

Auch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als sog. geldwerter Vorteil versteuert werden musste, ist künftig steuerfrei. Gleiches gilt auch für S-Pedelecs, also zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Die Steuerbefreiung des Ladestroms gilt auch für betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann.

Mehr zum Thema

RA Dr. Monika Wünnemann beschäftigt sich ausführlich mit dem aktuellen „Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr“, den neu eingeführten und bisher geltenden steuerlichen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge bei der KraftSt, LSt und Stromsteuer. Sie finden den Fachbeitrag in DER BETRIEB Nr. 42 vom 21.10.2016, Seite 2438 ff. sowie online unter DB1218197.

(Bundesrat vom 14.10.2016/ DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Thomas Köllmann


07.05.2024

Der „digitale Arbeitsvertrag“ – zwischen Wunschvorstellung und Realität

Unter Headlines wie „Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ oder „Arbeitsverträge bald per E-Mail“ wurde viel über die geplante Bürokratieentlastung diskutiert. Die Medienberichte und politischen Verlautbarungen sind leider vielfach missverständlich.

weiterlesen
Der „digitale Arbeitsvertrag“ – zwischen Wunschvorstellung und Realität

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


07.05.2024

VSME: KMU-Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für KMU hat die EFRAG im Auftrag der EU-Kommission nun einen Entwurf freiwilliger KMU-Standards (Voluntary SME-Standard kurz: VSME) erarbeitet.

weiterlesen
VSME: KMU-Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Meldung

©moovstock/123rf.com


07.05.2024

BAFA-Update zu den Sanktionen gegen Russland

Die EU hat ihre Sanktionen gegenüber Russland in mehreren Schritten massiv ausgeweitet. Bedingt durch die dynamische Situation ändert sich der Umfang der Sanktionen häufig.

weiterlesen
BAFA-Update zu den Sanktionen gegen Russland

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank