24.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH: Gerichtsstand einer Widerklage

Beitrag mit Bild

Sinn des Art. 6 Nr. 3 Brüssel I-VO ist es, gegenseitige Ansprüche vor demselben Gericht zu klären, so der EuGH im Urteil vom 12.10.2016.

Der EuGH hat entschieden, dass eine Widerklage, die auf die Rückerstattung eines fälschlich bezahlten Betrages aus ungerechtfertigter Bereicherung zielt, den Gerichtsstand des Art. 6 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 (Brüssel I-VO) anwendbar mache (C-185/15).

Im konkreten Fall hatten der Widerkläger („Leasingnehmer“), ein slowenischer Staatsangehöriger, und die Widerbeklagte, eine Leasinggesellschaft mbH mit Sitz in Österreich, einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, nachdem der Leasingnehmer zuvor durch ein slowenisches Gericht zur Zahlung der Leasingraten verurteilt worden war. Als der slowenische Oberste Gerichtshof diese Forderung für ungültig erklärte, legte der Leasingnehmer Widerklage zur Rückerstattung ein.

Gegenseitige Ansprüche sind vor demselben Gericht zu klären

Hiergegen wandte sich die Leasinggesellschaft mit dem Argument, slowenische Gerichte seien unzuständig. Die Forderung der Widerklage beruhe auf einer ungerechtfertigten Bereicherung, weshalb der Gerichtsstand für Verbrauchersachen des Leasingvertrages unanwendbar sei. Der EuGH entschied, es sei Sinn des Art. 6 Nr. 3 Brüssel I-VO, gegenseitige Ansprüche vor demselben Gericht zu klären. Die Rückerstattung des Geldbetrages stütze sich direkt auf den der Widerklage zu Grunde liegenden Leasingvertrag. Um überflüssige und mehrfache Verfahren zu vermeiden, sei eine „Widerklage“ i.S.d. Art. 6 Abs. 3 Brüssel I-VO auch dann gegeben, wenn sich der Anspruch selbst aus ungerechtfertigter Bereicherung ergebe.

(DAV, Europa im Überblick vom 18.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank