21.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Entgeht Intel der EU-Milliardenstrafe?

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Intel bekommt unerwartet Unterstützung im Streit um die Milliardenkartellstrafe der EU-Kommission: EU-Generalanwalt Nils Wahl sieht Rechtsfehler beim EuG-Urteil und verlangt, dass der Fall erneut geprüft wird.

EU-Generalanwalt Nils Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung für begründet.

Mit Entscheidung vom 13.05.2009 verhängte die EU-Kommission gegen den amerikanischen Mikroprozessorhersteller Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. Euro, weil dieses Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren unter Verletzung der Wettbewerbsregeln der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) missbräuchlich ausgenutzt habe. Intel hatte von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, Intel-Prozessoren anstatt jene des Konkurrenten AMD zu kaufen. Außerdem hatte Intel Zahlungen an die Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass man dort nur Computer mit Intel-Prozessoren verkauft.

Aufhebung des EuG-Urteils?

Am 12.06.2014 (T-286/09) wies das EuG Intels Klage gegen die Geldbuße in vollem Umfang ab. Intel hat Rechtsmittel beim EuGH gegen die Entscheidung des EuG eingelegt. Generalanwalt Nils Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro für begründet, da Rechtsfehler unter anderem bei der Beurteilung der Rabatte vorlägen. Daher sei das Urteil des EuG aufzuheben.

Verhältnismäßigkeit der Geldbuße

Hinsichtlich der rückwirkenden Anwendung der Leitlinien der Kommission von 2006 zur Festsetzung von Geldbußen auf ein Verhalten, das zum Teil zeitlich vor ihrem Erlass stattgefunden hatte, seien die Grenzen, die dem Ermessen der Kommission bei der Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union gesetzt seien, durch das Unionsrecht und nicht durch die Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen festgelegt würden. Sofern sich die verhängte Geldbuße in den Grenzen des Unionsrechts halte, könne sich Intel nicht mit Erfolg auf das Rückwirkungsverbot berufen, um die verhängte Geldbuße anzufechten, so der Generalanwalt

(EuGH, PM vom 20.10.2016/ Viola C. Didier)


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