• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WP-Praxis: Neuer Standard zur Qualitätssicherung

19.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

WP-Praxis: Neuer Standard zur Qualitätssicherung

Beitrag mit Bild

Der IDW QS 1 wird in seiner endgültigen Fassung die VO 1/2006 ersetzen und das IDW empfiehlt bereits jetzt, den Entwurf in der Praxis anzuwenden.

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW EQS 1) verabschiedet.

Aufgrund der Änderungen in der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung WP/vBP wurde die Überarbeitung der Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006) erforderlich. Zudem waren die Anforderungen der EU-APrVO an die Qualitätssicherung bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zu berücksichtigen.

Berufsständischen Anforderungen an Qualitätssicherung

Wie schon sein Vorgänger enthält der IDW EQS 1 eine geschlossene Darstellung der gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen an die Qualitätssicherung, die den internationalen Anforderungen des IAASB entsprechen. Da die neuen Anforderungen der WPO und der Berufssatzung bereits geltendes Recht sind, empfiehlt der HFA bereits die Anwendung des Entwurfs.

Die Kommentierungsfrist geht bis zum 31.03.2017.

(IDW vom 18.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht