• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Müssen Gründungskosten in der GmbH-Satzung stehen?

06.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Müssen Gründungskosten in der GmbH-Satzung stehen?

Beitrag mit Bild

GmbH-Gründung: Die Benennung der Gründungskosten in der GmbH-Satzung ist laut OLG Celle erforderlich.

Das OLG Celle hat sich mit der sehr praxisrelevanten Frage auseinandergesetzt, wie die Übernahme von Gründungskosten in der GmbH-Satzung zu regeln ist.

Im Streitfall hatte das Registergericht eine Gründungssatzung beanstandet, welche die gebräuchliche Formulierung enthielt: „Die Kosten der Gründung der Gesellschaft bis zu einem Betrag von € 3.000 trägt die Gesellschaft.“ Das Registergericht verlangte die namentliche Nennung der konkreten Kostenpositionen.

Benennung der Gründungskosten in Satzung erforderlich

Das OLG Celle bestätigte diese Auffassung mit Beschluss vom 11.02.2016 (Az. 9 W 10/16). Die von der GmbH zu tragenden Gründungskosten müssen in der Satzung nicht nur als – notfalls zu schätzender – Gesamtbetrag angegeben werden, sondern zusätzlich ihrer Art nach namentlich und abschließend benannt werden. Andernfalls darf die Eintragung der GmbH verweigert werden.

Praxisfolgen

Die vom OLG Celle gerügte Formulierung wird in der Praxis häufig verwendet. Wie man eine Beanstandung vermeidet  und welche Formulierungen sich anbieten, erklären RAin Sarah Scharf und RA StB Dr. Gunnar Knorr in DER BETRIEB vom 07.10.2016, Heft 40, Seite 2346 sowie online unter Dokumentennummer DB1205393.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Pauline Becker


15.09.2026

Novellierung israelischer Steuervergünstigungen für Neueinwanderer und langfristige Rückkehrer

Das israelische Einkommensteuerregime gewährt bestimmten zuziehenden Personen teils erhebliche steuerliche Vergünstigungen. Die bereits bestehenden, weitreichenden Steuervergünstigungen für bestimmte ausländische Einkünfte wurden 2026 um Steuerbefreiungen für inländische Einkünfte erweitert.

weiterlesen
Novellierung israelischer Steuervergünstigungen für Neueinwanderer und langfristige Rückkehrer

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.09.2026

Mitarbeiterbeteiligung: Ausschluss einzelner Gruppen gefährdet Steuerfreiheit

Der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von einer Mitarbeiterbeteiligung ist schädlich für die Steuerfreiheit.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung: Ausschluss einzelner Gruppen gefährdet Steuerfreiheit

Meldung

© nmann77/fotolia.com


15.09.2026

Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen möglich

Dauerhaft nicht nutzbare Veräußerungsverluste können in besonderen Fällen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führen.

weiterlesen
Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen möglich
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht