• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Müssen Gründungskosten in der GmbH-Satzung stehen?

06.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Müssen Gründungskosten in der GmbH-Satzung stehen?

Beitrag mit Bild

GmbH-Gründung: Die Benennung der Gründungskosten in der GmbH-Satzung ist laut OLG Celle erforderlich.

Das OLG Celle hat sich mit der sehr praxisrelevanten Frage auseinandergesetzt, wie die Übernahme von Gründungskosten in der GmbH-Satzung zu regeln ist.

Im Streitfall hatte das Registergericht eine Gründungssatzung beanstandet, welche die gebräuchliche Formulierung enthielt: „Die Kosten der Gründung der Gesellschaft bis zu einem Betrag von € 3.000 trägt die Gesellschaft.“ Das Registergericht verlangte die namentliche Nennung der konkreten Kostenpositionen.

Benennung der Gründungskosten in Satzung erforderlich

Das OLG Celle bestätigte diese Auffassung mit Beschluss vom 11.02.2016 (Az. 9 W 10/16). Die von der GmbH zu tragenden Gründungskosten müssen in der Satzung nicht nur als – notfalls zu schätzender – Gesamtbetrag angegeben werden, sondern zusätzlich ihrer Art nach namentlich und abschließend benannt werden. Andernfalls darf die Eintragung der GmbH verweigert werden.

Praxisfolgen

Die vom OLG Celle gerügte Formulierung wird in der Praxis häufig verwendet. Wie man eine Beanstandung vermeidet  und welche Formulierungen sich anbieten, erklären RAin Sarah Scharf und RA StB Dr. Gunnar Knorr in DER BETRIEB vom 07.10.2016, Heft 40, Seite 2346 sowie online unter Dokumentennummer DB1205393.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank