Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche auf einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuerreform verständigt. Der Bundestag hat nun den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Die Reform der Erbschaftsteuer hat die nächste Hürde genommen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses (18/9690) zu. Darauf hatten sich die Vermittler von Bundestag und Bundesrat in der Woche zuvor verständigt (vgl. Meldung vom 22.09.2016).
Einigkeit in allen Punkten
Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. So gab es Einvernehmen bei strittigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu bewerten seien: Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen.
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Mit den neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer erfüllt der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Im Dezember 2014 hatte das Gericht Änderungen am bestehenden Gesetz gefordert. In der Kritik standen die sog. Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach können Firmenerben von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
(Bundesregierung, PM vom 29.09.2016/ Viola C. Didier)