• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Industrie 4.0

30.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtliche Rahmenbedingungen der Industrie 4.0

Beitrag mit Bild

Industrie 4.0 bedeutet die Vernetzung der realen Welt mit der digitalen bzw. virtuellen Welt (Internet of Things, IoT).

Unter dem Schlagwort Industrie 4.0 kündigte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2011 den Beginn der vierten industriellen Revolution an. Gemeint ist die Digitalisierung und Vollautomatisierung der Industrie.

Die Industrie 4.0 ist gekennzeichnet durch die digitale Vernetzung der Produktions- und Logistikprozesse. Anlagen, Maschinen sowie einzelne Produkte haben einen Entwicklungsstand erreicht, der es ihnen ermöglicht, kontinuierlich Daten auszutauschen, ihre Umwelt wahrzunehmen und teilweise eigenständig auf sich ändernde Umstände zu reagieren. Ob vollautomatisierte Containerterminals in modernen Hafenanlagen, LKW-Platooning oder Transportdrohnen – der Einsatz von vernetzten, autonom handelnden Produkten und Systemen ist Realität oder wird es in naher Zukunft sein.

Grundlegender Wandel der Logistik

Der technologische Fortschritt hat Einfluss auf viele Bereiche der Industrie. Faktoren wie Daten- und Produktsicherheit, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen nun eine zentrale Rolle. Dies gilt auch und gerade für die Logistikbranche, welche als Wegbegleiter der Industrialisierung alle Industriezweige miteinander verknüpft und insbesondere in den letzten Jahrzehnten die Globalisierung nachhaltig geprägt und vorangetrieben hat. Für die Logistik wird mit der vierten industriellen Revolution ein grundsätzlicher Wandel erwartet.

Logistik 4.0 in der Praxis

Der Fachbeitrag „Logistik 4.0: Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen der vierten industriellen Revolution (Teil 1)“ von RA Dr. Oliver Peltzer und Dipl.-Jur. Anna Lena Wülbern gibt einen Einblick, welche technischen und juristischen Möglichkeiten und Herausforderungen mit einer Entwicklung zur Logistik 4.0 aktuell verknüpft sind. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 30.09.2016, Heft 39, Seite 2279 – 2284 sowie online unter DB1216916


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht