• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen

28.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen

Beitrag mit Bild

Trotz der Ausdehnung des Durchschnittszinszeitraums werden weiterhin Belastungen aus Altersversorgungszusagen entstehen.

Der Abzinsungssatz für Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen wurde im März 2016 erhöht. In der Praxis wirft die gesetzliche Neuregelung Fragen in Bezug auf den Anwendungsbereich und die betroffenen Verpflichtungen auf.

Durch das im März 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ wurde der Rechnungszins zur Ermittlung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen modifiziert: Der Durchschnittszeitraum, der für die Höhe dieses Rechnungszinses maßgebend ist, wurde von 7 auf 10 Jahre verlängert. Damit sind ein höherer Rechnungszins und niedrigere Pensionsrückstellungen verbunden.

Ausschüttungssperre und Informationspflicht

Allerdings wird diese Neuregelung durch eine Ausschüttungssperre und eine Informationspflicht im Anhang oder unter der Bilanz begleitet. Hierfür ist der Differenzbetrag zwischen den Rückstellungen bewertet mit dem 10- und dem 7-Jahres-Durchschnittszins zu ermitteln. Der Fachbeitrag „Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und –ausschüttungen“ von Dipl.-Kfm. Dr. Michael Thaut geht auf offene Fragestellungen zum Anwendungsbereich dieser Neuregelung ein und zeigt, mit welchen Belastungen Unternehmen aufgrund von zinsbedingten Rückstellungszuführungen trotzdem rechnen müssen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 23.09.2016, Heft 38, Seite 2185 – 2191 sowie online unter DB1215124.


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank