• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur nachträglichen Rechnungsberichtigung

27.09.2016

Meldung, Steuerrecht

EuGH zur nachträglichen Rechnungsberichtigung

Beitrag mit Bild

Die nachträgliche Verbesserung von Rechnungen soll möglich sein, ohne den Vorsteuerabzug zu präkludieren, so der EuGH.

Der EuGH hat am 15. September 2016 entschieden (C-528/14), dass ein Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG auch rückwirkend möglich ist, wenn die erforderlichen Rechnungen zunächst bestimmte Nebenbedingungen nicht erfüllten.

Im konkreten Fall beinhalteten die Dokumente der Senatex GmbH weder die Steuer- noch die Umsatzsteueridentifikationsnummer der leistenden Unternehmer nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine Berichtigung ist nach deutschem Recht, § 14c UStG i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG, nicht rückwirkend möglich.

EU-Recht erlaubt rückwirkende Berichtigung

Gemäß dem EuGH aber stehen dieser Regelung die Art. 167, 178 lit. a, 179, 226 Nr. 3 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG entgegen. Die Mehrwertsteuerneutralität verlange die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges, sobald die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. auch C-385/09; C-280/10). Die geforderten Angaben seien jedoch als formelle Bedingungen einzustufen. Möglich seien allerdings Sanktionen für den Fall, dass formelle Erfordernisse nicht erfüllt würden. Die Rückwirkung der Rechnungsberichtigung nicht zuzulassen gehe aber über das erforderliche Maß hinaus und sei daher dem Steuerpflichtigen – anders als Geldbußen – nicht aufzuerlegen. Zudem sei nicht klar, weshalb andere, bestimmte Berichtigungen, wie die Verbesserung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, möglich seien, ohne den Vorsteuerabzug zu präkludieren.

(DAV, Europa im Überblick 29/16 vom 26.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2024

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


23.12.2024

Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sog. Bundesmodell, welches in der Mehrheit der Bundesländer zur Anwendung kommt, ist verfassungsgemäß.

weiterlesen
Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


23.12.2024

Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Beim Tanken handelt es sich um eine rein privatwirtschaftliche Verrichtung, die nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung steht.

weiterlesen
Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank