• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur nachträglichen Rechnungsberichtigung

27.09.2016

Meldung, Steuerrecht

EuGH zur nachträglichen Rechnungsberichtigung

Beitrag mit Bild

Die nachträgliche Verbesserung von Rechnungen soll möglich sein, ohne den Vorsteuerabzug zu präkludieren, so der EuGH.

Der EuGH hat am 15. September 2016 entschieden (C-528/14), dass ein Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG auch rückwirkend möglich ist, wenn die erforderlichen Rechnungen zunächst bestimmte Nebenbedingungen nicht erfüllten.

Im konkreten Fall beinhalteten die Dokumente der Senatex GmbH weder die Steuer- noch die Umsatzsteueridentifikationsnummer der leistenden Unternehmer nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine Berichtigung ist nach deutschem Recht, § 14c UStG i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG, nicht rückwirkend möglich.

EU-Recht erlaubt rückwirkende Berichtigung

Gemäß dem EuGH aber stehen dieser Regelung die Art. 167, 178 lit. a, 179, 226 Nr. 3 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG entgegen. Die Mehrwertsteuerneutralität verlange die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges, sobald die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. auch C-385/09; C-280/10). Die geforderten Angaben seien jedoch als formelle Bedingungen einzustufen. Möglich seien allerdings Sanktionen für den Fall, dass formelle Erfordernisse nicht erfüllt würden. Die Rückwirkung der Rechnungsberichtigung nicht zuzulassen gehe aber über das erforderliche Maß hinaus und sei daher dem Steuerpflichtigen – anders als Geldbußen – nicht aufzuerlegen. Zudem sei nicht klar, weshalb andere, bestimmte Berichtigungen, wie die Verbesserung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, möglich seien, ohne den Vorsteuerabzug zu präkludieren.

(DAV, Europa im Überblick 29/16 vom 26.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank