20.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2017

Beitrag mit Bild

Spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen.

Das Bundesfinanzministerium hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2017 mit Hinweisen für Arbeitgeber veröffentlicht.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die einbehaltene oder pauschalierte Lohnsteuer beim Finanzamt anzumelden und termingerecht abzuführen. Das aktuelle Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2017 und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2017“ ist nun veröffentlicht worden.

Elektronische Formulare weichen ab

Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012, BStBl I Seite 522). Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur neuen Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.

(BMF-Schreiben IV C 5 – S-2533 vom 15.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)