14.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

EuGH-Urteil zu befristeten Arbeitsverträgen

Beitrag mit Bild

EuGH-Urteil: Befristete Arbeitsverträge zur Deckung eines ständigen Personalbedarfs sind unzulässig.

Der EuGH hat entschieden, dass der Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Verträge zur Deckung eines dauerhaften Personalbedarfs gegen Unionsrecht verstößt.

Eine Krankenschwester wurde für den Zeitraum vom 05.02. bis zum 31.07.2009 im Universitätskrankenhaus von Madrid eingestellt. Ihre Ernennung wurde mit der „Ausführung bestimmter zeitlich begrenzter, konjunktureller oder außerordentlicher Dienste“ gerechtfertigt und insgesamt siebenmal verlängert. Zwischen Februar 2009 und Juni 2013 arbeitete die Krankenschwester ununterbrochen für das Krankenhaus. Mit der letzten Ernennung wurde die Krankenschwester darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr Arbeitsverhältnis danach auslaufe.

Verstoß gegen EU-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge

Die Krankenschwester erhob gegen die Entscheidung über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Klage. Der mit der Klage befasste Juzgado de la Contencioso Administrativo n° 4 de Madrid (Verwaltungsgericht Nr. 4 Madrid, Spanien) rief den EuGH zur Klarstellung bei befristeten Arbeitsverträgen an. Nach Auffassung des EuGH steht das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, die die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zur Deckung eines zeitweiligen Personalbedarfs ermöglicht, während dieser Bedarf in Wirklichkeit ständig bestehe (Urteil C-16/15 vom 14.09.2016). Die Verwendung befristeter Verträge könne nur damit gerechtfertigt werden, dass ein zeitweiliger Bedarf gedeckt werden müsse, so der EuGH.

(EuGH PM Nr. 96/2016 vom 14.09.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Meldung

©garagestock/123rf.com


29.12.2025

Transparenzpflicht für Schufa-Score

Die Schufa ist verpflichtet, konkret darzulegen, welche Daten in die Bewertung eingeflossen sind, wie sie gewichtet wurden und warum ein bestimmter Scorewert vergeben wurde.

weiterlesen
Transparenzpflicht für Schufa-Score

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank