15.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB veröffentlicht Anpassungen an IFRS 4

Beitrag mit Bild

Mit den Änderungen an IFRS 4 werden die bereits bestehenden Optionen im Standard zur Adressierung temporärer Volatilitäten ergänzt.

Der IASB hat die Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ mit IFRS 4 „Versicherungsverträge (Anpassungen an IFRS 4)“ herausgegeben.

Mit den Anpassungen werden die Bedenken adressiert, die aus der Implementierung von IFRS 9 Finanzinstrumente (Erstanwendung 01.01.2018) vor der Umsetzung des künftigen Standards für Versicherungsverträge, dessen finale Veröffentlichung innerhalb der nächsten sechs Monate als IFRS 17 erwartet wird (Erstanwendung nicht vor 2021), resultieren.

Die Änderungen beinhalten zwei optionale Ansätze:

  • Überlagerungsansatz (overlay approach): Unternehmen, die Versicherungsverträge ausgeben, können die Volatilität, die aus der Anwendung von IFRS 9 vor Anwendung des neuen Versicherungsstandards resultiert, im OCI statt in der GuV erfassen.
  • Verschiebungsansatz (temporary exemption from applying IFRS 9): Unternehmen, deren Aktivitäten vorherrschend mit Versicherungen verknüpft sind, können die Anwendung von IFRS 9 bis 2021 aufschieben und weiterhin IAS 39 anwenden.

(DRSC vom 13.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht