13.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neustrukturierung der Finanzmarktbehörde

Beitrag mit Bild

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung regelt auch die Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds.

Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sollen laut dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (18/9530) neu strukturiert werden.

Die seit 2015 ausgeübte Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde für Kreditinstitute (NAB) soll auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden. Dort soll die NAB als eigener Geschäftsbereich operativ unabhängig sein. Die Entscheidungswege in Krisensituationen würden damit unter einem Dach zusammengeführt, begründet die Regierung ihre Maßnahme.

Zur Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds

Der 2008 im Zuge der Finanzmarktkrise errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), der bisher von der FMSA verwaltet wurde, wurde schon 2015 für neue Maßnahmen geschlossen. Zuvor hatte sich das Volumen des Fonds durch Rückzahlungen der Maßnahmenempfänger bereits verringert. Restaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des FMS sollen auf die Finanzagentur GmbH der Bundesrepublik übertragen werden, die neben ihren Kernaufgaben im Schuldenwesen schon bislang für die Refinanzierung des FMS gesorgt habe, heißt es in dem Gesetzentwurf.

(Deutscher Bundestag, hib 12.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


25.03.2026

Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Ein Fall, wie er in der Praxis zunehmend häufig auftritt: Der Erbe weiß, dass der Erblasser früh in Kryptowerte investiert hat und erhebliche Vermögenswerte aufgebaut wurden.

weiterlesen
Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.03.2026

Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Versicherer dürfen Stornoabzüge bei der Kündigung von Lebensversicherungen auch über ein festgelegtes Berechnungsverfahren regeln.

weiterlesen
Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)