13.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neustrukturierung der Finanzmarktbehörde

Beitrag mit Bild

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung regelt auch die Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds.

Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sollen laut dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (18/9530) neu strukturiert werden.

Die seit 2015 ausgeübte Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde für Kreditinstitute (NAB) soll auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden. Dort soll die NAB als eigener Geschäftsbereich operativ unabhängig sein. Die Entscheidungswege in Krisensituationen würden damit unter einem Dach zusammengeführt, begründet die Regierung ihre Maßnahme.

Zur Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds

Der 2008 im Zuge der Finanzmarktkrise errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), der bisher von der FMSA verwaltet wurde, wurde schon 2015 für neue Maßnahmen geschlossen. Zuvor hatte sich das Volumen des Fonds durch Rückzahlungen der Maßnahmenempfänger bereits verringert. Restaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des FMS sollen auf die Finanzagentur GmbH der Bundesrepublik übertragen werden, die neben ihren Kernaufgaben im Schuldenwesen schon bislang für die Refinanzierung des FMS gesorgt habe, heißt es in dem Gesetzentwurf.

(Deutscher Bundestag, hib 12.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


26.04.2024

Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Durch das Klimaschutzgesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 % weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können.

weiterlesen
Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank