• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Autoglaskartell: EuGH bestätigt Geldbuße in Höhe von 357 Mio. Euro

08.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Autoglaskartell: EuGH bestätigt Geldbuße in Höhe von 357 Mio. Euro

Beitrag mit Bild

Hohe Strafe: Der EuGH bestätigt die gegen die Pilkington Group wegen ihrer Beteiligung am „Autoglaskartell“ verhängte Geldbuße.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die von der EU-Kommission gegen die Pilkington Group wegen ihrer Beteiligung am „Autoglaskartell“ verhängte Geldbuße in Höhe von 357 Millionen Euro in einem aktuellen Urteil bestätigt.

Die Pilkington Group besteht u. a. aus den Gesellschaften Pilkington Automotive, Pilkington Automotive Deutschland, Pilkington Holding und Pilkington Italia. Zusammen sind sie eines der weltweit größten Unternehmen für die Herstellung von Glas und Glasscheiben, insbesondere im Automobilsektor.

Eine der höchsten jemals gegen einen Kartellbeteiligten verhängte Geldbuße

Mit Entscheidung vom 12.11.2008 stellte die Kommission fest, dass einige Unternehmen, darunter Pilkington, gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen hätten, indem sie sich an einem Komplex von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im Automobilglassektor beteiligt hätten. Gegenstand des Kartells war die Aufteilung der Lieferung von Automobilglas, wodurch die Positionen der Beteiligten auf dem betreffenden Markt insgesamt stabil gehalten werden sollten. Aufgrund der Beteiligung von Pilkington verhängte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 357 Millionen Euro. Pilkington beantragte daraufhin, die Entscheidung für nichtig zu erklären und den Betrag der Geldbuße wesentlich herabzusetzen.

EuGH: Berechnung der Geldbuße war korrekt

Mit seinem Urteil C-101/15 P vom 07.09.2016 bestätigt der EuGH die von der Kommission verhängte Geldbuße. Die Kommission durfte für die Berechnung der Geldbuße Umsätze berücksichtigen, die während des Zeitraums der Zuwiderhandlung auf der Grundlage von vor diesem Zeitraum geschlossenen Verträgen erzielt wurden. Das Ziel des Kartells bestand nämlich generell darin, sämtliche Lieferungen von Automobilglas – sowohl hinsichtlich der bestehenden Lieferverträge als auch hinsichtlich der neuen Verträge – auf die Kartellbeteiligten aufzuteilen. Im Rahmen von Verträgen, die vor dem Zeitraum der Zuwiderhandlung geschlossen und während dieses Zeitraums nicht neu verhandelt wurden, realisierte Umsätze waren demzufolge als in den Anwendungsbereich des Kartells fallend anzusehen und konnten für die Berechnung der Geldbuße berücksichtigt werden.

(EuGH, PM vom 07.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.12.2024

Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2025

Mit Beginn des kommenden Jahres steigt die unterste Lohngrenze – der Mindestlohn – auf 12,82 Euro; die Minijob-Grenze erhöht sich auf 556 Euro brutto.

weiterlesen
Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2025

Meldung

©fotomek/fotolia.com


16.12.2024

Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

Die derzeitige Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung in Papierform wird künftig durch eine elektronische Bescheinigung ersetzt.

weiterlesen
Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


14.12.2024

FACHFRAGEN: Grundsätze und Fallstricke der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Wohnungsunternehmen

Für Unternehmen und Unternehmer mit großem Immobilienbestand ist die erbschaftsteuerliche Begünstigung der Wohnungsunternehmen von großer Bedeutung.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Grundsätze und Fallstricke der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Wohnungsunternehmen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank