• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einordnung der Einigung zwischen Österreich und Gläubigern Heta-Abwicklungsbank

05.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Einordnung der Einigung zwischen Österreich und Gläubigern Heta-Abwicklungsbank

Beitrag mit Bild

Die EU-Regierungen müssen die Europäische Kommission grundsätzlich vor Vergabe geplanter Subventionen und anderer Beihilfen von ihrem Vorhaben unterrichten; dies geschah auch im vorliegenden Fall.

Die EU-Kommission stuft die Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Abwicklungsbank Heta nicht als neue Beihilfe ein.

Die Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta Asset Resolution AG, die für die geordnete Abwicklung der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) zuständig ist, steht im Einklang mit den EU-Beihilferegeln. Dies teilte die EU-Kommission am vergangenen Freitag mit.

Auszahlung der zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft

Die Einigung regelt noch offene staatlich garantierte Verbindlichkeiten der Bank, die während der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten war. Das Haftungsgesetz Kärnten bildete die Grundlage für ein formelles Angebot der Republik Österreich an die Gläubiger. Nach Auffassung der Kommission enthält diese Vereinbarung keine neuen staatlichen Beihilfen, da es sich lediglich um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft handle. Die Kommission hatte der Abwicklung der Hypo Alpe Adria 2013 zugestimmt.

(EU-Kommission vom 02.09.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Julia Hotze / Benedikt Reißnecker


12.11.2025

Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Das BAG hat sein Momentum verpasst, das Nichtigkeitsdogma im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu hinterfragen.

weiterlesen
Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Meldung

©beebright/fotolia.com


12.11.2025

BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Die Wirtschaft macht Fortschritte bei der Cybersicherheit, bleibt aber vor allem durch ungeschützte Systeme und mangelhafte Schutzmaßnahmen ein attraktives Ziel für Cyberangriffe.

weiterlesen
BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Meldung

©estations/fotolia.com


12.11.2025

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben künftig bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis Ende 2035.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank