• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einordnung der Einigung zwischen Österreich und Gläubigern Heta-Abwicklungsbank

05.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Einordnung der Einigung zwischen Österreich und Gläubigern Heta-Abwicklungsbank

Beitrag mit Bild

Die EU-Regierungen müssen die Europäische Kommission grundsätzlich vor Vergabe geplanter Subventionen und anderer Beihilfen von ihrem Vorhaben unterrichten; dies geschah auch im vorliegenden Fall.

Die EU-Kommission stuft die Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Abwicklungsbank Heta nicht als neue Beihilfe ein.

Die Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta Asset Resolution AG, die für die geordnete Abwicklung der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) zuständig ist, steht im Einklang mit den EU-Beihilferegeln. Dies teilte die EU-Kommission am vergangenen Freitag mit.

Auszahlung der zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft

Die Einigung regelt noch offene staatlich garantierte Verbindlichkeiten der Bank, die während der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten war. Das Haftungsgesetz Kärnten bildete die Grundlage für ein formelles Angebot der Republik Österreich an die Gläubiger. Nach Auffassung der Kommission enthält diese Vereinbarung keine neuen staatlichen Beihilfen, da es sich lediglich um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft handle. Die Kommission hatte der Abwicklung der Hypo Alpe Adria 2013 zugestimmt.

(EU-Kommission vom 02.09.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


21.08.2026

ESRS prägen die Nachhaltigkeitsberichte der Autoindustrie

Die Autoindustrie setzt zunehmend auf ESRS und strafft zugleich Umfang und Inhalte ihrer Nachhaltigkeitsberichte.

weiterlesen
ESRS prägen die Nachhaltigkeitsberichte der Autoindustrie

Meldung

©relif/fotolia.com


21.08.2026

KI-Agenten schaffen neue Compliance-Probleme

Der zunehmende Einsatz autonomer KI verändert nicht nur Arbeitsabläufe, sondern auch Verantwortungs- und Haftungsfragen in Unternehmen.

weiterlesen
KI-Agenten schaffen neue Compliance-Probleme

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.08.2026

Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer

Auch Vermächtnisnehmer können die volle Erbfallkostenpauschale erhalten, selbst wenn ihre tatsächlichen Kosten deutlich geringer sind.

weiterlesen
Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht