31.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Rechnungslegung von Krankenhäusern

Beitrag mit Bild

Fehler bei Buchhaltung und Jahresabschluss können vermieden werden, wenn die branchenspezifischen Unterschiede von Krankenhäusern berücksichtigt werden.

Der Krankenhausfachausschuss des IDW (KHFA) hat eine geänderte Fassung des IDW RS KHFA 1 erarbeitet.

Durch die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) unterliegen Krankenhäuser speziellen, vom HGB abweichenden Rechnungslegungsvorschriften. Die Neufassung des IDW RS KHFA 1 enthält u.a. inhaltliche Anpassungen aufgrund von Neuregelungen im Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Zudem wurden Hinweise zur Vereinbarung zum pauschalierten Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ergänzt.

(IDW vom 30.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank