19.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Haftung des Limited-Direktors

Beitrag mit Bild

Die BGH-Entscheidung bringt vor allem einen Gewinn an Rechtssicherheit, meinen RA Dr. Günter Seulen und RA Dr. Nefail Berjasevic.

Auf den Direktor einer Limited, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kommt § 64 Satz 1 GmbHG zur Anwendung, entschied der BGH in einem aktuellen Urteil.

Nachdem der EuGH mit seiner Entscheidung vom 10.12.2015 (Az. C-594/14) den Weg für die Anwendung des § 64 Satz 1 GmbHG auf Direktoren einer englischen Limited, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, freigemacht hat, folgt der BGH der h.M. und wendet die Masseschmälerungshaftung nach § 64 Satz 1 GmbHG auch auf den Direktor einer Limited an. Die Entscheidung des BGH bringt vor allem eins: Rechtssicherheit.

Folgen des Urteil für die Praxis

Über die Praxisfolgen des Urteils berichten  RA Dr. Günter Seulen und RA Dr. Nefail Berjasevic in der Kurzkommentierung „BGH: Haftung des Direktors einer Limited gem. § 64 Satz 1 GmbHG“ des BGH-Urteils vom 15.03.2016 (Az. II ZR 119/14). Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 19.08.2016, Heft 33, Seite 1924 sowie online unter DB1210053.


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank