• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Solvency-II: Erste Zahlen für die Versicherungssparten

18.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Solvency-II: Erste Zahlen für die Versicherungssparten

Beitrag mit Bild

Die BaFin hat erste Erkenntnisse aus den Sparten unter Solvency II veröffentlicht.

Erstmals seit Einführung des neuen Aufsichtsregimes Solvency II zum 1. Januar 2016 hat die BaFin Erkenntnisse aus dem Berichtswesen zu den einzelnen Versicherungssparten vorgelegt.

Die Versicherer haben gemäß § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) stets über anrechnungsfähige Eigenmittel mindestens in Höhe ihrer jeweiligen Solvabilitätskapitalanforderung zu verfügen. Wie diese zu ermitteln ist, regelt § 96 ff VAG. Die SCR entspricht nach § 97 VAG dem Value-at-Risk der Basiseigenmittel zu einem Konfidenzniveau von 99,5 Prozent über ein Jahr. Ein Versicherer, der über anrechnungsfähige Eigenmittel in Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung verfügt, ist also mit einer Wahrscheinlichkeit von wenigstens 99,5 Prozent in der Lage, Verluste auszugleichen, die innerhalb des nächsten Jahres eintreten. Bei der Berechnung der SCR sind alle wesentlichen quantifizierbaren Risiken zu berücksichtigen, denen das jeweilige Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ausgesetzt ist.

Solvabilitätskapitalanforderungen wurden erfüllt

Die Auswertung des „Day 1 Reportings“ und der ersten vierteljährlichen Berichterstattung ergab, dass – mit wenigen Ausnahmen im Schaden-/Unfall-Bereich – alle Versicherer die neuen Solvabilitätskapitalanforderungen (SCR) in ausreichendem Maße bedecken konnten. Allerdings zeigte sich im ersten Quartal 2016 auf Grund des schwierigen Kapitalmarktumfelds vor allem im Bereich der Lebensversicherung eine deutliche Verschlechterung der SCR-Quoten.

Branchenüberblick im Vorfeld

„Die BaFin trägt mit dieser vertieften Darstellung dem Transparenzgedanken Rechnung, der im neuen Aufsichtsregime Solvency II verankert ist“, erklärte Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. Der BaFin sei es wichtig, bereits vor der Offenlegung der unternehmensbezogenen Daten 2017 einen Branchenüberblick für die einzelnen Hauptsparten zu kommunizieren. „Alle Marktteilnehmer sollen Gelegenheit bekommen, die Auswirkungen des neuen Regimes auf die Lebens-, die Schaden- und Unfall-, die Kranken- und die Rückversicherung kennenzulernen. Insbesondere die hohe Volatilität – bedingt durch die Veränderungen des Marktumfelds – macht deutlich, dass der bloße Vergleich von SCR-Bedeckungsquoten mit Vorsicht zu genießen ist.“

Die BaFin hat eine detaillierte Zusammenfassung der Ergebnisse nach Sparten zur Verfügung gestellt. Ab 2017 werden alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie alle Versicherungsgruppen einen Bericht zu ihrer Solvabilität und Finanzlage unter Solvency II veröffentlichen.

(BaFin vom 09.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank