• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Preiserhöhungen statt Entlassungen

18.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Preiserhöhungen statt Entlassungen

Beitrag mit Bild

Ein Teil der Betriebe hat infolge des Mindestlohns Absatzpreise erhöht und in geringem Umfang Investitionen zurückgestellt.

Die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe haben eher die Preise erhöht als Personal entlassen. Rund 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe führten Preiserhöhungen durch. Das zeigen die Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von mehr als 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Wenn es zu Personalabbau kam, dann vor allem durch eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen und nur selten durch Entlassungen. Rund zehn Prozent der von der Einführung des Mindestlohns betroffenen Betriebe berichteten davon, bei Einstellungen zurückhaltender zu sein, weniger als fünf Prozent der Betriebe von Entlassungen. Dabei handelte es sich häufig um Minijobs, die zum Teil auch zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengelegt wurden.

Negativen Beschäftigungswirkungen moderat

Insgesamt geht das IAB von bis zu 60.000 Beschäftigungsverhältnissen aus, die es zusätzlich geben könnte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Wie viele davon Minijobs gewesen wären, lasse sich nicht genauer beziffern, so die IAB-Forscher. Unterm Strich setzte sich die gute Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre auch 2015 mit einem Plus von rund 436.000 Beschäftigten fort. Die negativen Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns seien somit moderat geblieben, betonen die Nürnberger Arbeitsmarktforscher.

Arbeitszeitreduzierungen und zurückgestellte Investitionen

Zum Teil kam es aufgrund des Mindestlohns zu Arbeitszeitreduzierungen oder zur Verdichtung von Arbeit. Insgesamt gaben 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe bei der Befragung an, zumindest eine der beiden Maßnahmen vorgenommen zu haben. Sechs Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe berichteten von reduzierten oder zurückgestellten Investitionen. Nur rund ein Prozent der betroffenen Betriebe sagte, dass sie aufgrund des Mindestlohns menschliche Arbeit durch Maschinen ersetzt hätten. Von den Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn beispielsweise für Langzeitarbeitslose oder Beschäftigte unter 18 Jahren machten ebenfalls nur rund ein Prozent der betroffenen Betriebe Gebrauch.

(IAB, PM vom 17.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank