• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Preiserhöhungen statt Entlassungen

18.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Preiserhöhungen statt Entlassungen

Beitrag mit Bild

Ein Teil der Betriebe hat infolge des Mindestlohns Absatzpreise erhöht und in geringem Umfang Investitionen zurückgestellt.

Die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe haben eher die Preise erhöht als Personal entlassen. Rund 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe führten Preiserhöhungen durch. Das zeigen die Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von mehr als 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Wenn es zu Personalabbau kam, dann vor allem durch eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen und nur selten durch Entlassungen. Rund zehn Prozent der von der Einführung des Mindestlohns betroffenen Betriebe berichteten davon, bei Einstellungen zurückhaltender zu sein, weniger als fünf Prozent der Betriebe von Entlassungen. Dabei handelte es sich häufig um Minijobs, die zum Teil auch zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengelegt wurden.

Negativen Beschäftigungswirkungen moderat

Insgesamt geht das IAB von bis zu 60.000 Beschäftigungsverhältnissen aus, die es zusätzlich geben könnte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Wie viele davon Minijobs gewesen wären, lasse sich nicht genauer beziffern, so die IAB-Forscher. Unterm Strich setzte sich die gute Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre auch 2015 mit einem Plus von rund 436.000 Beschäftigten fort. Die negativen Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns seien somit moderat geblieben, betonen die Nürnberger Arbeitsmarktforscher.

Arbeitszeitreduzierungen und zurückgestellte Investitionen

Zum Teil kam es aufgrund des Mindestlohns zu Arbeitszeitreduzierungen oder zur Verdichtung von Arbeit. Insgesamt gaben 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe bei der Befragung an, zumindest eine der beiden Maßnahmen vorgenommen zu haben. Sechs Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe berichteten von reduzierten oder zurückgestellten Investitionen. Nur rund ein Prozent der betroffenen Betriebe sagte, dass sie aufgrund des Mindestlohns menschliche Arbeit durch Maschinen ersetzt hätten. Von den Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn beispielsweise für Langzeitarbeitslose oder Beschäftigte unter 18 Jahren machten ebenfalls nur rund ein Prozent der betroffenen Betriebe Gebrauch.

(IAB, PM vom 17.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)