• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Satzung für Qualitätskontrolle ministeriell genehmigt

17.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Satzung für Qualitätskontrolle ministeriell genehmigt

Beitrag mit Bild

Ziel der externen Qualitätskontrolle ist es, eine qualitativ hochwertige Berufsausübung durch die Wirtschaftsprüfer sicherzustellen und damit die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu stärken.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Satzung für Qualitätskontrolle bestätigt.

Die zentralen Diskussionspunkte bei der Satzung für Qualitätskontrolle betrafen den Stichprobenumfang der Wirksamkeitsprüfung in einer Qualitätskontrolle. Außerdem ging es um die Kriterien, nach denen die Kommission für Qualitätskontrolle den Vorstand über Einzelfeststellungen der Prüfer für Qualitätskontrolle zur berufsaufsichtsrechtlichen Würdigung unterrichtet. Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hatte die Satzung am 21. Juni 2016 beschlossen. Mit Schreiben vom 10. August 2016 genehmigte nun das BMWi und das BMJV die Satzung für Qualitätskontrolle.

(WPK vom 11.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


22.06.2026

Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Verletzt ein Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten, darf die DRV die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte schätzen.

weiterlesen
Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


22.06.2026

DAX-Konzerne: Fortschritte bei der Frauen-Förderung

Der Frauenanteil in den obersten Führungsebenen der DAX-Konzerne ist gestiegen, dennoch bleiben Frauen im Top-Management deutlich unterrepräsentiert.

weiterlesen
DAX-Konzerne: Fortschritte bei der Frauen-Förderung

Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht