• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Kapitalkonsolidierung im HGB-Konzernabschluss

08.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Kapitalkonsolidierung im HGB-Konzernabschluss

Beitrag mit Bild

DRS 23 widmet sich zahlreichen zentralen Themen der Kapitalkonsolidierung und damit der Konzernrechnungslegung und beinhaltet für die Praxis z.T. umfangreiche Konkretisierungen.

DRS 23 beinhaltet umfangreiche Regelungen zur Kapitalkonsolidierung. Die detaillierten Anwendungsleitlinien reduzieren in der Praxis Unsicherheiten bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich, können aber auch mit erhöhtem Aufwand in der Anwendung verbunden sein.

Am 25.09.2015 verabschiedete das DRSC DRS 23 zur Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss). Am 23.02.2016 folgte dann die Bekanntmachung durch das BMJV, durch die für die Regelungen des Standards gilt, dass diese Konzern-GoB darstellen. DRS 23 ist das Ergebnis der Überlegungen zur Überarbeitung des Vorgängerstandards DRS 4 und wird diesen demnach ersetzen.  Die verpflichtende erstmalige Anwendung von DRS 23 gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen – bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr also für das Geschäftsjahr 2017.

Umfangreiche Konkretisierungen in der Konzernrechnungslegung

Im Vergleich zu DRS 4, der korrespondierend aufgehoben wird, beinhaltet DRS 23 deutlich umfangreichere Regelungen zu einem der zentralen Themengebiete der konsolidierten Rechnungslegung. Diese werden einerseits Unsicherheiten reduzieren und andererseits durch detailliertere Vorgaben die Vergleichbarkeit in der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung erhöhen. Mit den Auswirkungen für die Praxis beschäftigen sich WP/StB Dr. Julia Busch und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner im Kurzkommentar „DRS 23 Kapitalkonsolidierung“. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 05.08.2016, Heft 31, Seite 1772 sowie online unter DB1209458.


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank