• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Kapitalkonsolidierung im HGB-Konzernabschluss

08.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Kapitalkonsolidierung im HGB-Konzernabschluss

Beitrag mit Bild

DRS 23 widmet sich zahlreichen zentralen Themen der Kapitalkonsolidierung und damit der Konzernrechnungslegung und beinhaltet für die Praxis z.T. umfangreiche Konkretisierungen.

DRS 23 beinhaltet umfangreiche Regelungen zur Kapitalkonsolidierung. Die detaillierten Anwendungsleitlinien reduzieren in der Praxis Unsicherheiten bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich, können aber auch mit erhöhtem Aufwand in der Anwendung verbunden sein.

Am 25.09.2015 verabschiedete das DRSC DRS 23 zur Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss). Am 23.02.2016 folgte dann die Bekanntmachung durch das BMJV, durch die für die Regelungen des Standards gilt, dass diese Konzern-GoB darstellen. DRS 23 ist das Ergebnis der Überlegungen zur Überarbeitung des Vorgängerstandards DRS 4 und wird diesen demnach ersetzen.  Die verpflichtende erstmalige Anwendung von DRS 23 gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen – bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr also für das Geschäftsjahr 2017.

Umfangreiche Konkretisierungen in der Konzernrechnungslegung

Im Vergleich zu DRS 4, der korrespondierend aufgehoben wird, beinhaltet DRS 23 deutlich umfangreichere Regelungen zu einem der zentralen Themengebiete der konsolidierten Rechnungslegung. Diese werden einerseits Unsicherheiten reduzieren und andererseits durch detailliertere Vorgaben die Vergleichbarkeit in der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung erhöhen. Mit den Auswirkungen für die Praxis beschäftigen sich WP/StB Dr. Julia Busch und WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner im Kurzkommentar „DRS 23 Kapitalkonsolidierung“. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 05.08.2016, Heft 31, Seite 1772 sowie online unter DB1209458.


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


31.08.2026

Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Notwendige Behandlungskosten können auch ohne Krankenkassenerstattung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

weiterlesen
Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


31.08.2026

Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

Die neue ESRS-Datenpunktliste erleichtert Unternehmen die Orientierung bei den überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen.

weiterlesen
Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht