Trotz seiner langjährigen Vorbereitung und Planung enthält das kürzlich verabschiedete Investmentsteuerreformgesetz zahlreiche neue Problemfelder, die zu erheblichen steuerlichen Risiken im Einzelfall führen können.
Was lange währt, wird endlich gut? Seit dem Berichtsentwurf der durch die Finanzministerkonferenz ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe zur Neuausrichtung der Investmentbesteuerung vergingen über vier Jahre, bis das InvStRefG am 26.07.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Der Gesetzgebungsprozess war getragen von den unterschiedlichsten Interessenlagen und einem zuletzt nicht zu unterschätzenden zeitlichen Druck, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen.
Widersprüche und offene Fragen
Es verwundert daher nicht, dass das neue, ab dem 01.01.2018 anzuwendende InvStG keineswegs widerspruchsfrei ist und an einigen Stellen den letzten Feinschliff vermissen lässt. Trost bietet allerdings der Umstand, dass bis zur erstmaligen Anwendung noch ausreichend Zeit bestehen sollte, um zumindest die wesentlichen problematischen Punkte nachzubessern. Um welche Problemfelder es sich handelt, lesen Sie im Fachbeitrag „Investmentsteuerreformgesetz: Ausgewählte Problemfelder“ von StB/FBIStR Dr. Steffen Neumann in DER BETRIEB vom 05.08.2016, Heft 31, Seite 1779 – 1783 sowie online unter DB1210568