04.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neufassung des § 104 InsO

Beitrag mit Bild

Das BGH-Urteil war der Anlass, § 104 der Insolvenzordnung (InsO) zur Klarstellung und Präzisierung der rechtlichen Grundlagen für das vertragliche Liquidationsnetting neu zu fassen.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des § 104 InsO vorgelegt. Mit der Neufassung werden die durch ein aktuelles BGH-Urteil entstandenen Rechtsunsicherheiten beseitigt. Grund, Trag- und Reichweite der Zulässigkeit des vertraglichen Liquidationsnettings werden klarstellt.

Nach dem Urteil des BGH vom 07.04.2016 (Az. VII ZR 56/15) sind Liquidationsnetting-Klauseln unwirksam, soweit sie zulasten der Insolvenzmasse eine von § 104 Abs. 3 InsO abweichende Berechnungsweise für den Nichterfüllungsanspruch vorsehen. Dies führt in der Praxis über den Einzelfall hinaus zu Rechtsunsicherheiten. Unklar bleibt nach dem Urteil zudem, ob die in den Rahmenverträgen in aller Regel vereinbarte und an sich in § 104 Absatz 2 Satz 3 InsO anerkannte Anknüpfung der Vertragsbeendigung an Tatbestände, die wie der Eintritt von Eröffnungsgründen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen, zulässig ist.

Liquidationsnetting reduziert Insolvenzrisiko der Parteien

Durch die Neufassung des § 104 InsO wird sichergestellt, dass die auf den deutschen, europäischen und internationalen Finanzmärkten üblichen Rahmenvereinbarungen weiterhin im Einklang mit den an sie gestellten aufsichtsrechtlichen Anforderungen in insolvenzfester Weise vereinbart werden können. Den Kern dieser Rahmenverträge bilden Klauseln, kraft derer die in sie einbezogenen Geschäfte im Insolvenzfall beendet und die daraus resultierenden Nichterfüllungsforderungen zu einer einheitlichen Saldoforderung verrechnet werden. Durch ein solches „Liquidationsnetting“ (close-out netting) soll das Insolvenzrisiko der Parteien auf den Nettowert der abgeschlossenen Geschäfte reduziert werden.

(BMJV vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank