Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll die Vergabe von Steuernummern bundesweit vereinheitlicht werden. Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen.
Künftig sollen Steuernummern in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Eröffnung eines Betriebes, abweichend vom bisherigen Verfahren vergeben werden. Für Betriebe, für die bisher keine Steuernummer erteilt wurde, werden bis Ende des Jahres 2017 Steuernummern vergeben werden. Ferner machen es mehrere Zusammenlegungen von Finanzämtern erforderlich, neue Steuernummern zu vergeben.
Tipp: USt-ID verwenden
Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen, beispielsweise bei den Angaben auf Briefbögen oder Rechnungen. Für die Rechnungslegung kann es sich daher anbieten, statt der veränderlichen Steuernummer die unveränderliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zu verwenden. Auch dies genügt den Anforderungen an eine Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 S. 1 UStG. Die USt-ID kann bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt oder später beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.
(WPK vom 13.7.2016/ Viola C. Didier)