14.07.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Einsicht in die Personalakten

Beitrag mit Bild

Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in seine Personalakten ist in § 83 BetrVG ausschließlich und abschließend geregelt, so das BAG.

Arbeitnehmer dürfen in die über sie geführten Personalakten Einsicht nehmen. Hierzu können sie zwar einen Betriebsrat mitnehmen – nicht jedoch einen Anwalt, entschied das Bundesarbeitsgericht.

In einem Streitfall war der Kläger nach einem Betriebsübergang bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Die bisherige Arbeitgeberin hatte den Lageristen abgemahnt und seinen Antrag, unter Hinzuziehung einer Rechtsanwältin Einsicht in seine Personalakten zu nehmen, unter Hinweis auf ihr Hausrecht abgelehnt. Allerdings hatte ihm gestattet, Kopien von den Schriftstücken in seinen Personalakten zu fertigen. An diese Erlaubnis sah sich auch die Beklagte gebunden (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB).

Einsichtsrecht des Arbeitnehmers genügt

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte das Vorgehen mit Urteil vom 12.7.2016 (Az. 9 AZR 791/14). Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG). Die Regelung begründet damit keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers folgt jedenfalls dann weder aus der Rücksichtspflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB) noch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG), wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, für sich Kopien von den Schriftstücken in seinen Personalakten zu fertigen. In diesem Fall ist dem einem Beseitigungs- oder Korrekturanspruch vorgelagerten Transparenzschutz genügt, dem das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in die Personalakten dient.

(BAG, PM 36 vom 12.7.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Caroline Ruschen


05.11.2025

Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerbefreite Schenkung

Das Familienheim ist für die familiäre Nachfolgeplanung von besonderer Bedeutung.

weiterlesen
Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerbefreite Schenkung

Meldung

©Travis/fotolia.com


05.11.2025

Stärkere Regulierung von Kryptowerten gebilligt

Ein neuer Gesetzentwurf verpflichtet Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Meldung von Transaktionen an die Finanzbehörden.

weiterlesen
Stärkere Regulierung von Kryptowerten gebilligt

Meldung

©pattilabelle/fotolia.com


05.11.2025

So ungleich wird das Weihnachtsgeld verteilt

Die Auszahlung und Höhe des Weihnachtsgeldes variieren stark je nach Branche, Region, Beschäftigungsform und Unternehmenspraxis.

weiterlesen
So ungleich wird das Weihnachtsgeld verteilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank