• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erbschaftsteuerreform landet im Vermittlungsausschuss

11.07.2016

Meldung, Steuerrecht

Erbschaftsteuerreform landet im Vermittlungsausschuss

Beitrag mit Bild

Die Erbschaftsteuerreform bleibt umstritten.

Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss.

Der Bundestag hatte am 24. Juni 2016 neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen. Betriebserben kann danach auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gibt es dafür künftig höhere Anforderungen. So wird individuell geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können.

Verschonung auf dem Prüfstand

Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein Verschonungsabschlagsmodell vor. Ab einem Erbe von 90 Millionen erfolgt keine Verschonung. Für Familienunternehmen sind dagegen Steuererleichterungen vorgesehen. Kleinere Unternehmen sollen zudem von Bürokratie entlastet werden. Das Gesetz, das rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Denn die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer – ca. 5,5 Milliarden Euro jährlich – stehen allein den Ländern zu.

Umsetzung höchstrichterlicher Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später umsetzte.

(Bundesrat vom 08.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123.rf.com


27.07.2026

Jedes zweite Startup setzt selbstständige KI-Agenten ein

Alle Startups nutzen KI, wobei viele bereits eigene Anwendungen, angepasste Modelle und selbstständig arbeitende KI-Agenten einsetzen.

weiterlesen
Jedes zweite Startup setzt selbstständige KI-Agenten ein

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


27.07.2026

CSDDD: DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Der DAV verlangt bei der Umsetzung der CSDDD eigenständige Regelungen, die Anwaltsgeheimnis, Mandatsfreiheit und den Zugang zum Recht wirksam schützen.

weiterlesen
CSDDD: DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht