05.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur geplanten Reform der Grundsteuer

Beitrag mit Bild

Reform der Grundsteuer: In einem ersten Schritt sollen die Bewertung von Grundstücken sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für grundsteuerliche Zwecke aktualisiert werden.

Das IDW äußert sich zur geplanten Reform der Grundsteuer. Dabei sollen die Bewertung von Grundstücken für grundsteuerliche Zwecke aktualisiert werden.

Grundsätzlich begrüßt das IDW den von den Finanzministern der Länder getroffenen Beschluss, zeitnah eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Für die Vorbereitung der entsprechenden Gesetzentwürfe weist das IDW darauf hin, dass die sachgerechte Bewertung von Immobilien in jedem Einzelfall eine eigene Lösung erfordert. Um eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bewertung des Grundvermögens sicherzustellen, sollte sich die Immobilienbewertung auch für grundsteuerliche Zwecke an den in Theorie, Rechtsprechung und Praxis entwickelten Grundsätzen zur Bewertung von Immobilien orientieren, vgl. IDW Standard: Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW S 10).

Ertragsorientierte Verfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren

Für die Bewertung von Immobilien kommen grundsätzlich ertragsorientierte Verfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren in Betracht (vgl. IDW S 10, Tz. 17 ff.). Eine schematische Bewertung von Aufbauten (Gebäuden) wird einer zutreffenden Immobilienbewertung nur in seltenen Fällen gerecht. Der Verkehrswert von Immobilien, die zur Erzielung von finanziellen Überschüssen geeignet sind, bildet sich i.d.R. nach einem ertragsorientierten Verfahren und nicht nach dem Sachwert. Die Bewertung mit einem Sachwertverfahren führt nur dann zu sachgerechten Ergebnissen, wenn die Ersatzbeschaffungskosten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkehrswertbestimmend sind. Dies ist üblicherweise bei Immobilien der Fall, die nicht zur Erzielung finanzieller Überschüsse geeignet sind, wie selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser oder spezielle Immobilien mit öffentlicher Zweckbindung.

(IDW vom 29.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank