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04.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften in Kraft

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Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen sind in Kraft getreten.

Ein neu gestalteter EU-Rechtsrahmen, die Marktmissbrauchsrichtlinie, ist seit dem 3. Juli anwendbar und soll auf den europäischen Finanzmärkten für noch mehr Effizienz, Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen.

Mit der Marktmissbrauchsverordnung wird gewährleistet, dass die Rechtsvorschriften mit den Entwicklungen auf den Märkten, etwa neuen Handelsplattformen, und neuen Technologien wie dem Hochfrequenzhandel (HFT) Schritt halten. Ergänzend zur Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet die neue Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (die Marktmissbrauchsrichtlinie) die Mitgliedstaaten, Insidergeschäfte und Marktmanipulationen einheitlich als Straftatbestände zu definieren und Höchststrafen für die schwersten Formen des Marktmissbrauchs zu verhängen

Bekämpfung von Marktmissbrauch wird leichter

Das neue Regelwerk soll von nun an den Anlegerschutz und das Vertrauen steigern, da es tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte ermöglicht und die Kapitalmarktunion voranbringt. Mit dem neuen Rechtsrahmen wird die Bekämpfung von Marktmissbrauch auf den Warenmärkten und den entsprechenden Derivatemärkten erleichtert, Manipulationen von Benchmarks wie dem LIBOR sind verboten und die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausgeweitet.

Marktteilnehmer können Regelwerk anwenden

Das aktualisierte Regelwerk stärkt und ersetzt die bestehenden EU-Vorschriften über Marktintegrität und Anlegerschutz, die erstmals 2003 erlassen wurden. Es umfasst die Verordnung über Marktmissbrauch und die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation. Die für die Durchführung der Marktmissbrauchsverordnung erforderlichen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sind rechtzeitig erlassen worden, sodass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden das neue Regelwerk umsetzen und ab 3. Juli 2016 anwenden können.

(EU-Kommission, PM vom 01.07.2016/ Viola C. Didier)


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