29.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Änderungsvorschläge an IFRS 3 und IFRS 11

Beitrag mit Bild

IFRS: Mit Hilfe der vorgeschlagenen Änderungen soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ (business) klargestellt werden.

Der IASB hat Änderungsvorschläge an IFRS 3 und IFRS 11 veröffentlicht. Unter anderem soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ klargestellt werden, da der Postimplementation Review (PIR) zu IFRS 3 ergab, dass diese Definition schwierig anzuwenden ist.

Mit den zusätzlichen Anwendungshinweisen soll zudem bei Anwendung von IFRS 3 einfacher zwischen einem Geschäftsbetrieb und einer Gruppe von Vermögenswerten unterschieden werden, da aus dieser Differenzierung jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Finanzberichterstattung resultieren.

Zur Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen

Ferner soll die Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen klargestellt werden, wenn ein Unternehmen Beherrschung oder gemeinschaftliche Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, welcher eine joint operation darstellt. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 31.Oktober 2016 auf der  Internetseite des IASB einzureichen.

(DRSC vom 28.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht