• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Streitigkeiten im Gesellschafterkreis: Wann sind Gesellschafterbeschlüsse unwirksam?

27.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Streitigkeiten im Gesellschafterkreis: Wann sind Gesellschafterbeschlüsse unwirksam?

Beitrag mit Bild

Ist die Ladung in die Wohnung eines verfeindeten Gesellschafters für den Mitgesellschafter unzumutbar?

Der BGH hat sich in einem aktuellen Beschluss mit der Wirksamkeit von in den Räumen eines verfeindeten Gesellschafters gefassten Gesellschafterbeschlüssen befasst.

In seinem Beschluss IX ZB 32/15 vom 24.03.2016 entschied der BGH über die Frage der Wirksamkeit von in Räumen eines verfeindeten Gesellschafters gefassten Gesellschafterbeschlüssen und die Frage der Vertretung einer juristischen Person bei dem Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens.

Insolvenzgericht lehnt Antrag ab

Schuldnerin in dem Streitfall war eine GmbH mit zwei Gesellschafterinnen, die zugleich gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführerinnen sind. Über das Vermögen der Schuldnerin wurde auf Antrag der Gesellschafterin A das Insolvenzverfahren eröffnet. Gesellschafterin B lud zu einer Gesellschafterversammlung in die Büroräume der GmbH und für den Fall, dass der Zutritt zu diesen durch den Vermieter, den Ehegatten der Gesellschafterin A, verweigert werde, in die Wohnung der Gesellschafterin B ein. Einziger Tagesordnungspunkt war die Abberufung der Gesellschafterin A als Geschäftsführerin. Gesellschafterin A widersprach der Ladung; die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung in der Wohnung der Gesellschafterin B sei ihr nicht zuzumuten. Die Gesellschafterversammlung fand in der Wohnung der Gesellschafterin B ohne die Gesellschafterin A statt, diese wurde als Geschäftsführerin abberufen. Daraufhin beantragte die Schuldnerin, vertreten durch Gesellschafterin B, das Insolvenzverfahren nach § 212 InsO einzustellen. Das Insolvenzgericht lehnte den Antrag als unzulässig ab, da er nicht von beiden Geschäftsführerinnen der Schuldnerin gestellt worden war.

BGH schafft Klarheit – zumindest teilweise

Wie der BGH die Problematik löste, lesen Sie im Kurzkommentar von RA Ronald Meißner, LL.M. und RAin Katharina Leoff, LL.M. in DER BETRIEB vom 24.06.2016, Heft 25, Seite 1489 – 1490 sowie online unter Dokumentennummer DB1205394


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank