Der IASB hat am 20. Juni 2016 Änderungen an IFRS 2 beschlossen, welche die Bilanzierung bestimmter anteilbasierter Vergütungstransaktionen klarstellen.
Die Klarstellungen erstrecken sich auf folgende Themen:
- Berücksichtigung marktbezogener und nicht-marktbezogener Ausübungsbedingungen bei der Bewertung von in bar erfüllten Zusagen
- Modifikationen von bar zu erfüllenden Zusagen mit Änderung der Klassifizierung hin zu in Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen
- In Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen
Die Änderungen an IFRS 2 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
(DRSC vom 21.06.2016 / Viola C. Didier)