15.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Einstandspflicht der D&O-Versicherung

Der BGH hat sich jüngst mit der Einstandspflicht der D&O-Versicherung ohne Inanspruchnahme des persönlichen Vermögens des versicherten Organmitglieds beschäftigt.

Beitrag mit Bild

Mit der aktuellen Entscheidung räumt der BGH zwei wesentliche „Steine“ für die Inanspruchnahme von DO-Versicherungen im Fall der Innenhaftung von Organmitgliedern aus dem Weg.

Der Abschluss einer Directors‘ and Officers‘-Versicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder deutscher Kapitalgesellschaften ist heute üblich. In einem Haftungsfall erweist sich die Inanspruchnahme dieser Versicherung aber als schwierig und streitanfällig. Dies liegt zum einen an den komplexen, in Einzelheiten erheblich abweichenden Bedingungen der D&O-Versicherer. Zum anderen sind viele Rechtsfragen rund um die D&O-Versicherung streitig.

BGH bringt Licht ins Dunkel

Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 13.04.2016 (Az. IV ZR 304/13) zwei zentrale Rechtsfragen geklärt. Erfahren Sie mehr hierzu und den Folgen für die Praxis im Kurzkommentar von RA Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale) in DER BETRIEB vom 10.06.2016, Heft 23, Seite 1365 f. sowie online unter Dokumentennummer DB1205229.


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


21.10.2025

Bürokratie: Jeder Zehnte stellt extra Personal ein

325.000 zusätzliche Arbeitskräfte wurden in drei Jahren eingestellt, weil Betriebe die wachsende Bürokratie allein nicht mehr bewältigen konnten.

weiterlesen
Bürokratie: Jeder Zehnte stellt extra Personal ein

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


20.10.2025

Besteuerung von Streubesitzdividenden bei Familienstiftungen

Familienstiftungen, die Streubesitzdividenden erzielen, dürfen Werbungskosten grundsätzlich nur pauschal geltend machen.

weiterlesen
Besteuerung von Streubesitzdividenden bei Familienstiftungen

Meldung

©number1411/fotolia.com


20.10.2025

Vorstandsvergütungen sinken – Frauen besonders stark betroffen

Trendwende: Erstmals seit 2014 verdienten die Frauen in Deutschlands Vorständen weniger Geld als ihre männlichen Kollegen.

weiterlesen
Vorstandsvergütungen sinken – Frauen besonders stark betroffen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank