13.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Wer bekommt Urlaubsgeld und wie viel?

Beitrag mit Bild

Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld.

41 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Eindeutig profitieren Beschäftigte beim Urlaubsgeld, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 61 % ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 32 %. Männer bekommen häufiger Urlaubsgeld (49 %) als Frauen (35 %). Im Westen fällt der Anteil höher aus (47 %) als im Osten (27 %). In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld (33 %) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigte (57 %). Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst (1.000 – 2.000 Euro) erhält nur 29 % ein Urlaubsgeld, von den Beschäftigten mit hohem Gehalt (5.000 – 6.000 Euro) dagegen gut die Hälfte (52 %).

Höhe richtet sich nach der Branche

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld. Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2016). Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.

Keine Urlaubsgelderhöhung in der Chemie

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in acht der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,1 % (Bekleidungsindustrie Bayern), 2,4 % (Versicherungsgewerbe), 2,5 % (Einzelhandel), 2,6 % (Papier verarbeitende Industrie, Gebäudereinigerhandwerk), 3,0 % (Kfz-Gewerbe, Thüringen), 4,1 % (Eisen- und Stahlindustrie), 11,1 % (Textilindustrie Ost). Im Bauhauptgewerbe fällt das Urlaubsgeld geringer aus als im Vorjahr. Diese Reduzierung dient der Finanzierung der weiter entwickelten Tarifrente Bau. In vielen Branchen gab es keine Erhöhung (z. B. Druck, Chemie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe). Gründe dafür: Entweder fanden im Auswertungszeitraum keine Tarifverhandlungen statt oder das Urlaubsgeld wurde als Festbetrag vereinbart.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 08.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank