• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ärger mit der Polizei auf dem Heimweg: Kein Arbeitsunfall

20.05.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Ärger mit der Polizei auf dem Heimweg: Kein Arbeitsunfall

Beitrag mit Bild

Für den Weg von und zur Arbeit besteht zwar Versicherungsschutz, allerdings muss das Verhalten des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Unfalls in einem inneren Zusammenhang mit dem Zurücklegen des Weges stehen.

Das SG Darmstadt hat entschieden, dass kein Unfallversicherungsschutz bei Verweigerung einer Identitätsfeststellung besteht.

Ein Arbeitnehmer wurde auf dem Heimweg von der Arbeit beim Busfahren kontrolliert. Nach Ansicht der Kontrolleurin hatte er keinen gültigen Fahrausweis. Sie informierte deswegen die Polizei. Als diese am Ende der Fahrt seine Personalien feststellen wollte, verweigerte er jegliche Angaben und zeigte seinen Personalausweis nicht vor. Nach den Behauptungen des Mannes wurde er dann an einen Streifenwagen gestellt und mit körperlicher Gewalt zu Boden gebracht. Von seinen Ärzten wurden Prellungen, Hämatome und eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die begehrte Entschädigung ab, da kein Arbeitsunfall vorliege.

Kein innerer Zusammenhang – kein Versicherungsschutz

Das SG Darmstadt hat die Klage mit Urteil vom 29.01.2016 (Az. S 3 U 182/13) abgewiesen. Nach Auffassung des Sozialgerichts besteht zwar Versicherungsschutz nicht nur bei der Arbeit, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Dies gelte aber nur, wenn das Verhalten des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls in einem inneren Zusammenhang mit dem Zurücklegen des Weges stehe. Hierbei handele es sich um eine wertende Entscheidung. Kein innerer Zusammenhang bestehe, wenn der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls ganz überwiegend eigene Interessen verfolge. So liege es hier. Der Kläger habe bei der Verweigerung von Angaben gegenüber der Polizei nur eigene Interessen verfolgt. Er habe die Feststellung seiner Identität verhindern wollen.

(SG Darmstadt, PM 2/16 vom 19.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht