17.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Beitrag mit Bild

Werden durch die Veröffentlichung Anreize für Drittstaats-Finanzbehörden geschaffen, länderbezogenen Ertragsteuerinformationen nicht mehr auf Gegenseitigkeit auszutauschen?

Das IDW hat kritisch zur Änderung der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen Stellung genommen.

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen große multinationale Unternehmen (MNE) künftig einen länderbezogenen Ertragsteuerinformationsbericht veröffentlichen und auf ihrer Website zugänglich machen. Die zu berichtenden Informationen sollen beispielsweise gezahlte und noch zu zahlende Ertragsteuern, der handelsrechtliche Umsatz und das handelsrechtliche Ergebnis vor Steuern sowie die Beschäftigtenzahl beinhalten.

Sorge um Wettbewerbsverzerrungen

Das IDW sieht in seiner Stellungnahme an das BMJV noch grundsätzlichen Diskussionsbedarf zu wesentlichen Aspekten des Vorschlags. Da die Veröffentlichungspflicht gegenüber den Rechtseinheiten eines MNE außerhalb der EU nicht durchsetzbar sein wird, sind Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu MNE mit oberstem Mutterunternehmen in der EU zu befürchten. Das IDW hält daher nur eine flächendeckende Lösung, die die G20 Staaten und die bedeutenden übrigen OECD-Mitgliedstaaten einbezieht, für zielführend.

Keine Gegenseitigkeit bei Informationsaustausch und höhere Kosten?

Des Weiteren erscheint es fraglich, ob die Öffentlichkeit die ihr zugedachte Funktion, nämlich Druck auf MNE zu erzeugen, mit den Daten besser erfüllen kann als anhand der Konzernsteuerquote. Das IDW weist darauf hin, dass durch die Veröffentlichung Anreize für Drittstaats-Finanzbehörden geschaffen werden, länderbezogenen Ertragsteuerinformationen nicht (mehr) auf Gegenseitigkeit mit EU-Finanzbehörden auszutauschen. Zudem wird kritisiert, dass auf die Unternehmen beachtliche Erfüllungskosten zukommen werden.

(IDW vom 17.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank