• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen

02.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen

Beitrag mit Bild

Im Verfahren zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Reiseunternehmen hat das FG Münster heute die Entscheidungsgründe veröffentlicht.

Das Finanzgericht Münster hat klargestellt, dass Aufwendungen von Reiseveranstaltern für Reiseleistungen vor Ort anteilig der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst d und e GewStG 2002 unterliegen können.

Im Streitfall organisierte die Klägerin Sportreisen in Form von Pauschalreisen und schloss zu diesem Zweck mit anderen Leistungsträgern vor Ort Verträge über typische Reiseleistungen, insbesondere Übernachtungen, Beförderungen, Verpflegungen und Aktivitäten ab. Daneben betrieb die Klägerin selbst Hotels.

Eigenständige Nebenleistungen unterliegen nicht der Hinzurechnung

Das FG Münster kam mit Urteil vom 04.02.2016 (Az. 9 K 1472/13 G) zu dem Schluss, dass die hierfür anfallenden Aufwendungen der Klägerin lediglich hinsichtlich des in ihnen enthaltenen Miet- und Pachtanteils für Hotelzimmer und -kontingente der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Aufwendungen für reine Betriebskosten wie z.B. für Wasser, Strom und Heizung und für eigenständig zu beurteilende Nebenleistungen wie z.B. für Verpflegungs- oder Beförderungsleistungen oder Animation unterlägen nicht der Hinzurechnung. Aufwendungen für selbst betriebene Hotels unterliegen, so die Richter, dann von vornherein nicht der Hinzurechnung, wenn es sich um ausländische Betriebsstätten handelt, die nicht der deutschen Gewerbesteuer unterfallen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Münster, PM vom 02.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank