Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Gutachten zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ veröffentlicht. Es bestätigt, dass den Tarifvertragsparteien mehr Handlungsfreiheit zugestanden werden sollte – auch im Hinblick auf die Enthaftung der Arbeitgeber für Betriebsrentenzusagen.
Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien zum Ziel gesetzt, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, besonders dort, wo sie noch nicht ausreichend verbreitet ist, nämlich in Kleinbetrieben und bei Geringverdienern. Dabei stehen zwei Handlungsfelder im Raum: Zum einen eine Optimierung der steuerlichen Förderung. Zum anderen geht es um eine bessere Ein- und Anbindung der Tarifvertragsparteien bei der Organisation und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.
Enthaftung der Arbeitgeber für Betriebsrentenzusagen
Das BMAS hatte zum zweiten Punkt das „Sozialpartnermodell“ vorgelegt. Danach soll in Tarifverträgen künftig auch die „Enthaftung“ der Arbeitgeber für Betriebsrentenzusagen vereinbart werden können (Einführung der sog. reinen Beitragszusage), wenn die das Betriebsrentenkapital verwaltende gemeinsame Einrichtung den Beschäftigten eine Mindestleistung verspricht und gegen Zahlungsausfälle abgesichert ist. Das Modell setzt darauf, dass die Sozialpartner sich stärker für den weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung engagieren.
Risikofreie Lösungen sind überragend wichtig
Das Gutachten zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ bestätigt den Grundansatz des BMAS, dass von den Tarifparteien vereinbarte Versorgungslösungen die Komplexität in der betrieblichen Altersversorgung beenden und den betroffenen Unternehmen einfache und risikofreie Lösungen verschaffen können. Dies, so schließen die Autoren, sei für Stärkung und weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auch und gerade in kleinen und mittelgroßen Unternehmen „überragend wichtig“. Die Gutachter machen auch neue Vorschläge, wie das „Sozialpartnermodell“ weiterentwickelt werden könnte. Dazu gehört etwa die Einführung von „Opting-Out-Lösungen“ auf tarifvertraglicher Grundlage, in die künftig auch nichttarifgebundene Beschäftigte einbezogen werden könnten.
Die Ergebnisse und Vorschläge werden in die weiteren Prüfungen und Arbeiten im Zusammenhang mit Anpassungen im Renten- und Alterssicherungssystem Deutschlands insgesamt einfließen.
(BMAS, PM vom 15.04.2016 / Viola C. Didier)