Der Finanzausschuss hat dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte zugestimmt.
Mit der Ersten Finanzmarktnovelle sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation.
Mehr Befugnisse für Aufsichtsbehörden
Der Katalog der Finanzinstrumente, auf die die Vorschriften gegen Marktmanipulationen Anwendung finden, wird erweitert werden. Warenderivatemärkte werden besser überwacht und die Meldepflichten für Emittenten werden ausgeweitet. Zudem können die Aufsichtsbehörden in Zukunft bei Missständen Produkte verbieten. Wertpapier-Informationsblätter für Kleinanleger werden europaweit vereinheitlicht.
(Deutscher Bundestag, hib vom 14.04.2016/ Viola C. Didier)