31.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Was kostet ein Betriebsrat?

Beitrag mit Bild

Kostentragung ohne Grenzen? Eine gesetzliche Regelung einer Budgetierung von Betriebsratskosten wäre wünschenswert.

Reisekosten, Bewirtungskosten, Sachaufwand, Betriebsratsbüro, Prozesskosten & Co. Ein Betriebsrat kann erhebliche Kosten verursachen – und die Kostentragungspflicht liegt allein beim Arbeitgeber. Doch gibt es Grenzen?

Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Betriebsratstätigkeit entstehenden Kosten. Nach Maßgabe dieser Vorschrift ist er gegenüber dem Betriebsrat und den Betriebsratsmitgliedern zur Kostenerstattung bzw. zur Freistellung von Kosten verpflichtet. Die Kostenbelastung des Arbeitgebers kann daher ganz erheblich sein.

Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit müssen Beachtung

Einige aktuelle Streitfälle zeigen, dass die Kostentragungspflicht auch Grenzen hat. Meist ist streitig, ob und wann Kosten erforderlich und noch verhältnismäßig sind. Der Betriebsrat kann beispielsweise eine Freistellung nur verlangen, wenn er für diese Kosten auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Deshalb besteht z.B. kein Freistellungsanspruch, wenn ein gewerkschaftlicher Seminaranbieter die unmittelbar an den Arbeitgeber gerichtete Rechnung dem Betriebsrat mit der Bitte übersendet, die Seminarkosten gegenüber dem Arbeitgeber „einzuklagen“. Unter § 40 Abs. 1 BetrVG fallen auch nicht alle Aufwendungen eines einzelnen Betriebsratsmitglieds, die nur irgendwie im Zusammenhang mit seiner Betriebsratsmitgliedschaft stehen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber keine Kosten erstatten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind.

Mehr zum Thema

Wo es um Geld geht, gibt es häufig Streit. Dies gilt im besonderen Maße für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. Der Fachbeitrag „Kosten des Betriebsrats gem. § 40 BetrVG“ von RA/FAArbR Prof. Dr. Bernd Schiefer und RA Dr. Axel Borchard stellt die Problematik auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung übersichtlich und praxisnah dar. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 01.04.2016, Heft 13, Seite 770 – 777 oder online unter Dokumentennummer DB1192168


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank