31.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Was kostet ein Betriebsrat?

Beitrag mit Bild

Kostentragung ohne Grenzen? Eine gesetzliche Regelung einer Budgetierung von Betriebsratskosten wäre wünschenswert.

Reisekosten, Bewirtungskosten, Sachaufwand, Betriebsratsbüro, Prozesskosten & Co. Ein Betriebsrat kann erhebliche Kosten verursachen – und die Kostentragungspflicht liegt allein beim Arbeitgeber. Doch gibt es Grenzen?

Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Betriebsratstätigkeit entstehenden Kosten. Nach Maßgabe dieser Vorschrift ist er gegenüber dem Betriebsrat und den Betriebsratsmitgliedern zur Kostenerstattung bzw. zur Freistellung von Kosten verpflichtet. Die Kostenbelastung des Arbeitgebers kann daher ganz erheblich sein.

Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit müssen Beachtung

Einige aktuelle Streitfälle zeigen, dass die Kostentragungspflicht auch Grenzen hat. Meist ist streitig, ob und wann Kosten erforderlich und noch verhältnismäßig sind. Der Betriebsrat kann beispielsweise eine Freistellung nur verlangen, wenn er für diese Kosten auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Deshalb besteht z.B. kein Freistellungsanspruch, wenn ein gewerkschaftlicher Seminaranbieter die unmittelbar an den Arbeitgeber gerichtete Rechnung dem Betriebsrat mit der Bitte übersendet, die Seminarkosten gegenüber dem Arbeitgeber „einzuklagen“. Unter § 40 Abs. 1 BetrVG fallen auch nicht alle Aufwendungen eines einzelnen Betriebsratsmitglieds, die nur irgendwie im Zusammenhang mit seiner Betriebsratsmitgliedschaft stehen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber keine Kosten erstatten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind.

Mehr zum Thema

Wo es um Geld geht, gibt es häufig Streit. Dies gilt im besonderen Maße für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. Der Fachbeitrag „Kosten des Betriebsrats gem. § 40 BetrVG“ von RA/FAArbR Prof. Dr. Bernd Schiefer und RA Dr. Axel Borchard stellt die Problematik auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung übersichtlich und praxisnah dar. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 01.04.2016, Heft 13, Seite 770 – 777 oder online unter Dokumentennummer DB1192168


Weitere Meldungen


Meldung

©bilderstoeckchen/fotolia.com


11.03.2025

Neues Gutachten zur Doppelbesteuerung von Renten

Klares Ergebnis: Es sind keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Kontext einer sog. doppelten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung erforderlich.

weiterlesen
Neues Gutachten zur Doppelbesteuerung von Renten

Meldung

manitator/123rf.com


11.03.2025

Zu spät, zu unklar: Kritik an Prüfleitlinien zum Einwegkunststofffondsgesetz

Die Prüfleitlinien des Umweltbundesamts kommen zu spät und enthalten unnötige bürokratische Hürden, kritisieren WPK und BStBK und setzen sich für praxistauglichere Regelungen ein.

weiterlesen
Zu spät, zu unklar: Kritik an Prüfleitlinien zum Einwegkunststofffondsgesetz

Meldung

©estations/fotolia.com


10.03.2025

Geringere Umweltprämie – Wer haftet bei verspäteter Lieferung?

Das Amtsgericht München stellte klar, dass Kunden bei verspäteter Fahrzeuglieferung Schadensersatz wegen geringerer Umweltprämie verlangen können.

weiterlesen
Geringere Umweltprämie – Wer haftet bei verspäteter Lieferung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank