• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steueransprüche: Keine Verjährung am Wochenende

30.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Steueransprüche: Keine Verjährung am Wochenende

Beitrag mit Bild

Fristen sollte man nicht verpassen: Die Entscheidung des BFH ist auch für die Verjährung zum Jahresende 2016 von Bedeutung, da der 31.12.2016 auf einen Samstag fällt.

Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat.

In dem Streitfall beantragte ein Arbeitnehmer für 2007 die sog. Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Antrag ist innerhalb der sog. Festsetzungsfrist zu stellen. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres der Steuerentstehung und beträgt vier Jahre. Der Antrag ging im konkreten Fall beim Finanzamt erst am 2. Januar 2012 ein. Finanzamt und Finanzgericht sahen dies als verspätet an, da die Festsetzungsfrist bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2011 geendet habe.

BFH schafft Klarheit bei den Fristen

Dem ist der BFH mit Urteil vom 20.01.2016 (Az. VI R 14/15) entgegengetreten. Der Kläger habe den Antrag rechtzeitig gestellt. Zwar verjähre die Einkommensteuer 2007 eigentlich mit Ablauf des Jahres 2011. Als Besonderheit sei aber zu berücksichtigen, dass das Jahresende 2011 auf einen Samstag gefallen sei. In einem solchen Fall trete Verjährung nicht mit Ablauf des 31. Dezember, sondern nach § 108 Abs. 3 AO erst mit Ablauf des nächsten Werktags und damit am 2. Januar 2012 ein. Folglich sei der Kläger für 2007 zur Einkommensteuer zu veranlagen.

Die Entscheidung des BFH ist auch für die Verjährung zum Jahresende 2016 von Bedeutung, da der 31.12.2016 auf einen Samstag fällt.

(BFH, PM Nr. 28/2016 vom 30.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


02.05.2024

Interoperabilitätsleitfaden von ISSB und EFRAG

Der Interoperabilitätsleitfaden „ESRS-ISSB Standards Interoperability Guidance“ legt die Kompatibilität und Anwendung der IFRS ESRS detailliert dar.

weiterlesen
Interoperabilitätsleitfaden von ISSB und EFRAG

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank