21.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Zur Zinsbesteuerung im Ansässigkeitsstaat

Beitrag mit Bild

Das Ziel einer gesetzlichen Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht im Fall von inländischen Kapitalerträgen ist es, den Finanzplatz Deutschland zu stärken.

Die Besteuerung von im Inland gezahlten Zinsen auf Kapitaleinkünfte soll für beschränkt Steuerpflichtige besser im Ansässigkeitsstaat erfolgen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt, verfolgt sie das Ziel einer „zutreffenden Einmalbesteuerung“.

Gerade für Zinsen gilt, dass grenzüberschreitend eine einmalige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat gegenüber einer Besteuerung sowohl im Quellen- als auch im Ansässigkeitsstaat vorzugswürdig ist, lautet die Antwort der Bundesregierung. Deshalb würden viele Doppelbesteuerungsabkommen nur die Besteuerung im Wohnsitzstaat vorsehen. Diesem Ziel diene auch die weitere Verbesserung des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen.

Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht

79 Staaten und Gebiete seien einer entsprechenden Vereinbarung über den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen beigetreten. Die EU-Staaten würden ab 2017 automatisch Daten über Finanzkonten austauschen. Hintergrund der gesetzlichen Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht im Fall von inländischen Kapitalerträgen sei dem Grunde nach das Ziel, den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Welche Bankeinlagen, Anteile an inländischen Investmentfonds und festverzinslichen Wertpapieren von „Steuerinländern“ oder von „Steuerausländern“ gehalten werden, kann die Bundesregierung mangels eigener Daten nicht angeben.

(Deutscher Bundestag, hib vom 17.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank