Um das erste Finanzmarktnovellierungsgesetz geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am kommenden Montag.
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482). Darin sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation.
(Bundestag hib vom 09.03.2016 / Viola C. Didier)