07.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wann ist ein Bestellbutton irreführend?

Beitrag mit Bild

Irreführender Bestellbutton für Prime-Abo – Internethändler Amazon muss seine Bestellbuttons ändern.

Der Online-Versandhändler Amazon nutze für ein Abo den Bestellbutton „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“. Laut OLG Köln entspricht ein solcher Button nicht den gesetzlichen Vorschriften. Es muss eindeutig sein, wenn Verbraucher etwas kostenpflichtig bestellen.

Amazon darf für „Prime“-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil 6 U 39/15 vom 03.02.2016 entschieden. Der Bestellbutton weise Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und sei irreführend, urteilte das Gericht. Amazon hatte ein Abonnement für eine Premium-Mitgliedschaft inklusive Video-Streaming-Dienst angeboten („Amazon Prime“). Nach einem Gratis-Probemonat ging das Abo in ein kostenpflichtiges Abonnement zum Preis von 7,99 Euro im Monat über, sofern der Kunde nicht vorher kündigte. Die Bestellung wurde durch Klick auf eine Schaltfläche (Button) mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ausgelöst.

Zahlungsverpflichtung muss eindeutig sein

Die Richter schlossen sich der Auffassung des klagenden Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass der Bestellbutton nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Online-Händler müssen sich seit Juli 2014 vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, darf diese nur mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Damit sollen Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Der strittige Button von Amazon weise nicht eindeutig darauf hin, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse, monierten die Richter. Die Aussage „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ sei sogar irreführend. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur „jetzt“ möglich sei.

(vzbv, PM vom 02.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank