• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kostenübernahme für höhenverstellbaren Schreibtisch?

07.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Kostenübernahme für höhenverstellbaren Schreibtisch?

Beitrag mit Bild

Das Gericht verurteilte nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens, wonach ein höhenverstellbarer Schreibtisch notwendig sein sollte, den Rentenversicherungsträger zur Kostenübernahme.

Das Landessozialgericht Mainz hat entschieden, dass der Rentenversicherungsträger verpflichtet ist, die Kosten für die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtischs zu übernehmen, wenn besondere Umstände dies erfordern.

Ein 196 cm großer Mann, bei dem degenerative Veränderungen aller Wirbelsäulenabschnitte bestehen, benötigte nach einer betriebsärztlichen Stellungnahme aus gesundheitlichen Gründen einen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch. Er beantragte diesen bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger, wobei er auch eine Bescheinigung vorlegte, wonach sich der Arbeitgeber nicht an den Anschaffungskosten beteiligt. Der Rentenversicherungsträger lehnte die Kostenübernahme ab, weil die Erwerbsfähigkeit des Mannes nicht erheblich gemindert sei.

Abwendung einer drohenden Minderung der Erwerbsfähigkeit

Das Landessozialgericht Mainz verurteilte den Rentenversicherungsträger mit Urteil vom 02.03.2016 (Az. L 6 R 504/14) aufgrund der in der Person des Klägers liegenden besonderen Umstände zur Verschaffung eines täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisches, der ein wechselndes Arbeiten im Sitzen und Stehen ermöglicht. Zur Abwendung einer drohenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ist der Kläger nach Auffassung des Landessozialgerichts auf die Nutzung eines speziellen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtischs, auf dem Computer, Akten, Telefon und Schreibunterlagen Platz fänden, angewiesen. Diesen Anforderungen genüge allein der von dem Kläger begehrte täglich mehrfach höhenverstellbare Schreibtisch.

(LSG Mainz, PM Nr. 6/2016 vom 04.03.2016/ Viola C. Didier)

 


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank