Die ständige Mindestlohnkommission orientiert sich zur Anpassung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung. Ab dem Jahr 2018 will sie hierfür die Tarifentwicklung der beiden vorhergehenden Kalenderjahre verwenden.
Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Deutschland hat die Bundesregierung eine ständige Mindestlohnkommission berufen, zu deren Aufgaben unter anderem alle zwei Jahre der Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns zählt. Das Gesetz sieht vor, dass sich die Kommission dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert. Die Kommission hat entschieden, dass sie für die Anpassungen des Mindestlohns ab dem Jahr 2018 in der Regel die Tarifentwicklung der beiden vorhergehenden Kalenderjahre verwenden wird.
Index der tariflichen Stundenverdienste stieg um 2,6 Prozent
Der monatliche Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Zeitraum Dezember 2014 bis zum Februar 2016 um 2,6 Prozent gestiegen. Wie die Mindestlohnkommission festgelegt hat, wird sie sich bei der erstmaligen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2017 an diesem Indikator orientieren. Bei dem bis spätestens zum 30. Juni 2016 bekanntzugebenden Beschluss verwendet die Kommission die Veränderungsrate dieser Indexzeitreihe vom Dezember 2014 bis zum Zeitpunkt des Beschlusses.
(Destatis, PM vom 01.03.2016 / Viola C. Didier)