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01.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Kommission stellt EU-US-Datenschutzschild vor

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Künftig wird die Funktionsweise des Datenschutzschilds einschließlich der Zusicherungen und Zusagen gemeinsam jährlich überprüft.

Nach der politischen Einigung zwischen der EU und den USA auf einen neuen Rahmen zum transatlantischen Datenaustausch hat die EU-Kommission am Montag das Legislativpaket zum neuen EU-US-Datenschutzschild vorgelegt.

Entsprechend den Politischen Leitlinien von Kommissionspräsident Juncker hat die Kommission die Reform des EU-Datenschutzrechts zum Abschluss gebracht, das für alle Unternehmen gilt, die Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt anbieten. Zudem wurde das EU-US-Rahmenabkommen ausgehandelt, das hohe Datenschutzstandards für der Strafverfolgung dienende Datenübermittlungen über den Atlantik gewährleistet. Außerdem gibt es einen neuen soliden Rahmen für den Austausch kommerzieller Daten: das EU-US-Datenschutzschild.

Reaktion auf Safe-Harbour-Urteil des EuGH

Angenommen hat die Kommission zudem den Entwurf eines so genannten Angemessenheitsbeschlusses und eine Reihe von Texten zum EU-US-Datenschutzschild. Dabei handelt es sich unter anderem um die von den Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätze sowie um schriftliche (im US-Bundesregister zu veröffentlichende) Zusicherungen der US-Regierung, die der Durchsetzung der Vereinbarung dienen, darunter Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff durch Behörden.

Wirksamer Schutz der Rechte der EU-Bürger

Die neue Regelung ist transparent und sieht wirksame Aufsichtsmechanismen vor, um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihren Pflichten nachkommen. Die Weiterübermittlung von Daten durch die teilnehmenden Unternehmen an andere Partner wird künftig an strengere Bedingungen geknüpft. Zudem wurden klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim behördlichen Datenzugriff geschaffen. Außerdem wird ein wirksamer Schutz der Rechte der EU-Bürger durch verschiedene Rechtsbehelfe garantiert.

(EU-Kommission, PM vom 29.02.2016 / Viola C. Didier)


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