25.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kritik an Insolvenzanfechtungsreform

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Das „Fiskusprivileg“ erntete harsche Kritik in der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss zur Insolvenzanfechtungsreform.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss in vielen Punkten kritisiert worden.

Anliegen des Gesetzentwurfs ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwieweit Insolvenzverwalter zurückliegende Zahlungen des insolventen Unternehmens an Lieferanten, Dienstleister oder Arbeitnehmer zurückfordern können. Die ganz unterschiedliche Interessen vertretenden Sachverständigen waren sich in der Kritik an einer Regelung des Gesetzentwurfs einig, dem so genannten Fiskusprivileg. Es soll gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern weitgehend vor Anfechtung schützen.

Einfluss auf Zahl der Insolvenzanträge?

Der Präsident des Landgerichts Passau, Michael Huber, sagte voraus, dass durch diese Regelung, aber auch einige andere, die Zahl der Insolvenzanträge massiv zurückgehen würde, weil mangels Masse in vielen Fällen keine Sanierung mehr möglich wäre. Noch deutlicher wurde der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, Christoph Niering. Der Grundsatz „sanieren statt liquidieren“ der bestehenden Insolvenzordnung werde durch den Gesetzentwurf ins Gegenteil verkehrt. Breite Zustimmung fand hingegen die Regelung, dass mit der Reform Arbeitnehmer weitgehend vor der Rückforderung bezahlter Löhne geschützt werden.

(hib Nr. 118 vom 25.02.2016 / Viola C. Didier)


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