• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Warum ein genauer Blick auf Cashflow-Daten ratsam ist

24.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Warum ein genauer Blick auf Cashflow-Daten ratsam ist

Beitrag mit Bild

Cash is King! Isn’t it? – Cashflow-Daten in Deutschland sollten genauer unter die Lupe genommen werden.

Die einschlägig bekannte Aussage „Cash is King“ verdeutlicht die große Bedeutung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmittelflüssen für Unternehmen. Cashflow-Daten sollten allerdings nicht ungeprüft für Unternehmensvergleiche und -bewertungen verwendet werden.

Nach allgemeiner Auffassung ist nicht ausschließlich der ausgewiesene Unternehmensgewinn für Aussagen über die Unternehmensfortführung entscheidend, sondern vielmehr die Liquidität des betrachteten Unternehmens. Aus diesem Grund ist die Berichterstattung zur Kapitalflussrechnung nicht nur für die Unternehmen (z.B. im Rahmen von Bonitätsanalysen) von essenzieller Bedeutung, sondern vor allem für Finanzanalysten und potenzielle Investoren.

Vergleichbarkeit von Cashflow-Daten ist essentiell

Die Analyse der Vergleichbarkeit von IFRS Cashflow-Daten in Deutschland vor dem Hintergrund divergierender nationaler und internationaler Vorschriften zeigt deutlich, dass unternehmerische Bilanzierungspraktiken auch im Bereich der Kapitalflussrechnung von Aspekten wie Branchenzugehörigkeit, Profitabilität oder Existenz von Finanzanalysten abhängen.

Mehr zum Thema

Der Fachbeitrag „Cash is King! Isn’t it? – Zur Vergleichbarkeit von Cashflow-Daten in Deutschland“ von Prof. Dr. Henning Zülch, Stephanie Jana , M.Sc., LL.M.oec. und Dipl.-Kfm. Christian Kretzmann erklärt die konzeptionellen Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS mit Blick auf die Klassifizierung von Zinsen und Dividenden für Zwecke der Kapitalflussrechnung und stellt diese praxisnah einander gegenüber. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 19.02.2016, Heft 07, Seite 361 – 366 oder online unter Dokumentennummer DB1189878


Weitere Meldungen


Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Meldung

©marketlan/123rf.com 


30.04.2024

Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Der IDW EPS 527, verabschiedet vom Bankenfachausschuss des IDW, regelt die Prüfung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen gemäß KWG und PrüfbV.

weiterlesen
Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


29.04.2024

Bundesrat billigt Solarpaket I

Weniger Bürokratie beim Thema Solarstrom: Der Bundesrat hat dem Solarpaket I zugestimmt. Solaranlagen können künftig leichter installiert und betrieben werden als bisher.

weiterlesen
Bundesrat billigt Solarpaket I

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank