Zustimmung und Kritik gab es bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7219) zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union soll künftig dafür Sorge tragen, fehlerhafte Jahresabschlussprüfungen insbesondere bei Banken und Versicherungen zu vermeiden. Solche Fehler waren in der Finanzkrise zutage getreten.
Abschlussprüferwechsel in der Kritik
Bei einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs gab es unter den Sachverständigen Zweifel, ob damit tatsächlich das Ziel erreicht werden kann, zu verlässlicheren Bilanzen zu kommen. Zu den umstrittenen Regelungen gehörte, dass die Abschlussprüfer häufiger als bei anderen Unternehmen gewechselt werden müssen, nämlich nach spätestens zehn Jahren. Was dem Schutz vor unrichtigen Angaben dienen sollte, könnte nach Einschätzung mancher Gutachter auch das Gegenteil bewirken.
(hib vom 22.02.2016/ Viola C. Didier)